Haftungsausschluss
Das Haus und die darin anzumietenden Räumlichkeiten mit direktem Seezugang befinden sich an einer der schönsten Stellen (mit Blick auf den Ort) in Hallstatt. Diese Einzigartigkeit der Seelage hat aber auch ihre (möglichen) Nachteile. Aufgrund der globalen Wetterveränderung kann es vorkommen, dass es zu gewaltigen Niederschlagsmengen kommt, die in weiterer Folge zu Hochwasser führen. Für solche unvorhersehbaren Naturkatastrophen kann keinerlei Haftung übernommen werden. Weiters können sich daraus keine Ansprüche auf Ersatzleistung für ein anderes Quartier, sowie für Schäden an persönlichen Gütern des Mieters ableiten, falls es im Zeitraum der Anmietung, bzw. auch vor einer solchen zu Naturkatastrophen kommen sollte und daher die (kurzfristige) Absage einer Buchung von Seiten des Vermieters erfolgen müsste. Es besteht lediglich das Recht auf Rückerstattung der Anzahlung, bzw. ein aliquoter Anteil für die nicht mehr zu konsumierende Dauer des gebuchten Aufenthaltszeitraumes.

Schäden
Für Schäden, welche durch den Mieter an Substanz oder Einrichtung während der Mietdauer herbeigeführt werden, haftet dieser gegenüber dem Vermieter. Ein besonderer Hinweis dazu betrifft die Böden im Gebäude:

Wichtiger Hinweis zu den Böden im Apartment
Die Böden sind geschliffene, offenporig eingelassene Estrichböden mit Fußbodenheizung. Diese offenporige Oberflächenbeschaffenheit ist notwendig, da im Falle eines Hochwassers die Nässe durch den Boden nach oben entweichen (diffundieren) können muß. Dies führt aber auch dazu, dass Feuchtigkeit in den Boden eindringen kann. Daher ist es notwendig, dass wenn etwas verschüttet wird, dies immer “sofort” entfernt und aufgewischt wird, da andernfalls nicht mehr zu entfernende Flecken zurück bleiben (z.B. Rotweinflecken).

Eltern haften für ihre Kinder!